Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  • Die Decksaison beginnt am 15.03.d.J. und endet am 31.07.d.J.
    ACHTUNG: Aufgrund von internationalem Turniereinsatz stehen die Hengste Nilantshoeve’s Zippo und Ankumshof Kensington nur bis zum 15.06.d.J. zur Verfügung. Danach bitte auf Anfrage!
  • Die Decktaxe ist sofort nach Rechnungserhalt zu entrichten. Die Samenbestellung erfolgt über unser Samenbestellformular.
    Für die Stuten, die nicht aufgenommen haben, wird in der nächsten Decksaison nur eine Aufwandspauschale von EUR 150,– (zzgl. Versandkosten) für den gleichen Hengst zu entrichten sein, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung über die nicht bestehende Trächtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Steht ein Hengst im Verlauf der Decksaison od. bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so müsste der Stutenbesitzer auf einen anderen Hengst der Station ausweichen. Sollte der vom Stutenbesitzer gewählte Ersatzhengst eine niedrigere Decktaxe haben, so wird kein Ausgleich erstattet, sollte er eine höhere Decktaxe haben, so ist die Differenz zu bezahlen.
  • Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt.
  • Rabatte bei mehreren Stuten auf Anfrage.
  • Von den Hengsten stehen pro Rosse grundsätzlich zwei Samenportionen zur Verfügung. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich das Gestüt Ekholt das Recht vor, die Samenabgabe pro Rosse und Stute zu begrenzen. Jede weitere Samenlieferung wird mit EUR 60,– zzgl. Versandkosten berechnet.
  • Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
  • Für die Unterstellung der Stuten stehen Boxen und Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Ponystuten beträgt EUR 5,-, für Warmblutstuten EUR 8,-, für Ponystuten mit Fohlen EUR 7,- und Warmblutstuten mit Fohlen EUR 10,-. Die Unterstellung erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
  • Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Besamungsstation für den optimalen Besamungszeitraum eine Follikelkontrolle durch einen Fachtierarzt (Stationstierarzt) durchgeführt wird. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Ausstellung der Deckscheine nur bei vollständigem Ausgleich aller angefallenen Kosten (Deckgeld, Transportkosten, etc.) erfolgen kann. Etwaige Gebühren wegen verspäteter Meldungen bei den Zuchtverbänden hat der Züchter zu tragen.

 

Samenversand

  • Bestellungen für den Samenversand müssen Montag-Freitag bis 10.00 Uhr erfolgen, Samstag, Sonntag sowie Feiertage kann kein Samen verschickt werden. Abholung am Wochenende ist ab 12:00 Uhr möglich. Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: gewünschter Hengst, Name und vollständige Adresse sowohl des Stutenbesitzers als auch des Tierarztes oder Besamers, Versandanschrift, Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer und Zuchtverband). (s. unser Bestellformular)
  • Der Samenversand geht zu Lasten des Züchters. Der Samenversand national in der Woche kostet zwischen EUR 30,- und EUR 50,- je nach Zone. Ins Ausland Preise bitte anfragen. Das Transportrisiko geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Züchter über.
  • Über die Kosten des Versandes erhält der Kunde eine gesonderte Rechnung direkt von der Besamungsstation, die umgehend zu bezahlen ist.
  • Die Samen-Versandboxen sind innerhalb 3 Wochen an die Deckstation zurückzusenden.
  • Eine Abholung des Samens ist nach vorheriger, telefonischer Absprache jederzeit möglich.

 

Haftung
Das Gestüt Ekholt haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenbesitzer. Es dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer die Besamung vornehmen.

 

Deutsches Recht
Sollte der Stuten- oder Fohlenbesitzer weder einen deutschen Wohn- oder Geschäftssitz unterhalten, noch deutscher Staatsangehöriger sein, vereinbaren die Parteien für die Durchführung u. Abwicklung des Vertrages die Anwendung deutschen materiellen u. prozessualen Rechts. Dies gilt auch im Falle einer Rechtsstreitigkeit.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung. Mit der Samenbestellung werden die Geschäftsbedingungen des Gestüt Ekholt, Norbert Büscherhoff, verbindlich anerkannt.
Reitponystation Gestüt Ekholt, Seeth-Ekholt, Februar 2018